Studienplatzklage
Eine Studienplatzklage ergibt sich aus dem heutigen System, in welchem Studenten nicht zwangsweise das Studium ihrer Wahl ergreifen können. So verfügen viele Studiengänge über einen NC, den sogenannten Numerus Clausus. Nur wenn dieser Wert, welcher sich primär auf die Abiturdurchschnittsnote bezieht, erreicht wird, kann sich im entsprechenden Studiengang immatrikuliert werden. Dies betrifft vor allem Studiengänge wie Human- und Tiermedizin, Pharmazie und Zahnmedizin. Grundlegend stützt sich diese Klage dann auf der Annahme, dass mehr Plätze an der jeweiligen Universität zur Verfügung stehen, als es derzeit in den zu vergebenden Plätzen zum Ausdruck kommt. Im Großraum Hamburg sind besonders Rechtsanwälte in Hamburg beliebt zur Durchführung des Studienplatzklage. Diese Klage kann theoretisch auch ohne Anwalt getätigt werden und wird derart häufig praktiziert, dass ein Losverfahren unter den Klägern zum Alltag an deutschen Universitäten gehört. Dabei müssen lediglich Fristen und Formvorschriften eingehalten werden, da der Antrag bzw. die Anklage sonst nicht als gültig angesehen wird. Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage können nicht pauschal genannt werden. So hängt diese primär von der gewählten Universität und der Anzahl der weiteren Kläger ab, welche diese Plätze auch für sich beanspruchen. Konkret stellt eine Studienplatzklage meist einen “Antrag auf außerkapazitäre Zulassung” dar. Im weiteren Verfahren, also im Falle einer Ablehnung, kann sich die betreffende Person auch an das zuständige Verwaltungsgericht wenden. Suchen Sie zum Beispiel einen Rechtsanwalt Rahlstedt oder einen Anwalt Rahlstedt auf.